AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von EXAG I Excitement Agentur für Medien und Dienstleistungen, Geschäftsleitung: J.P.Ebersbach, Straße der Befreiung 167, 08141 Reinsdorf.

Gegenstand des Vertrages

1.0.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von EXAG Vertreten durch Jörg Peter Ebersbach, Straße der Befreiung 167, 08141 Reinsdorf / Zwickau, nachfolgend in Kurzform „EXAG“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der „EXAG“ nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.1.
Erklärung zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit bei der Arbeit mit personenbezogenen und unternehmensinternen Daten an Telearbeitsplätzen. „EXAG“ verpflichtet sich, personenbezogene und unternehmensinterne Daten weder unzulässig zu ändern noch an Dritte weiterzugeben. (Es sei denn es handelt sich bei den Personen um Erfüllungsgehilfen für den erteilten Auftrag)

Datenträger mit Dateien, die personenbezogene und unternehmensinterne Daten beinhalten sind bei Nichtgebrauch zum Schutz vor Diebstahl und Beschädigung unter Verschluss zu halten. die Datenverarbeitungsanlage keinesfalls betriebsbereit unbeaufsichtigt zu lassen. Passwörter, die zur Kontrolle des Zugriffs auf betriebliche Datenverarbeitungsanlagen eingerichtet worden sind, nicht eigenmächtig an unbefugte Dritte weiterzugeben. Es wird darauf geachtet dass Datenträger nicht unbefugt gelesen oder kopiert werden können, dass der Bildschirm der Datenverarbeitungsanlage während der Arbeit von unbefugten Dritten nicht eingesehen werden kann & dass die Datenverarbeitungsanlage mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung nicht von Unbefugten genutzt werden kann, dass beim Transport von Datenträgern die Daten nicht entwendet oder unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können, dass die Organisation des außerbetrieblichen Arbeitsplatzes so gestaltet ist, dass sie den Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit gerecht wird.

1.2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der „EXAG“ und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4.
Die „EXAG“ erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketingberatung, Digitale Medien, Onlineshops, Webseiten, Marketing und Management, SEO / Social Media, Druckprodukte, Vertrieb, Unternehmensberatung, Existenzgründungsberatung, Digitalisierung, Konzeptionen und weitere Tätigkeiten aus dem Medienbereich. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der „EXAG“.

1.5
Grundlage für die „EXAG“ Agenturarbeit ist die zur Ausübung der Leistung nötige „Zu Arbeit“ des Kunden. Unter „Zu Arbeit“ versteht man die Übergabe aller nötigen Dokumente, Daten, Bilder, Beschreibungen, Passwörter oder Texte, die zur Erfüllung des Auftrages angefordert oder nötig werden. Bei allen Projekten muss die vollständige „Zu Arbeit“ ab Datum der Auftragserteilung innerhalb von zwei Monaten, Ist eine Fertigstellung auf Grund fehlender Daten nicht möglich wird das Projekt in Rechnung gestellt und kann bei erfolgreicher „Zu Arbeit“ weitergeführt werden. Erfolgt keine Zuarbeit innerhalb von vier Monaten wird das Projekt in Rechnung gestellt und als Aufwandsentschädigung abgerechnet. Der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages erlischt damit vollständig. Bei Serviceverträgen gilt die Vereinbarte Dienstleistung lt. Auftragsbestätigung zur Ausführung durch „EXAG“ nur einmal monatlich. Bei Social Media Serviceverträgen hat der Kunde jeweils bis zum 20. Des Monats seine Wünsche bezüglich der Schaltung und / oder Gestaltung schriftlich mitzuteilen. Wird diese Mitteilung und / oder der Service nicht in Anspruch genommen, oder erfolgt keine Zuarbeit verfällt die Dienstleistung für den Monat. Eine Aufrechnung der verfallenen Monate ist nicht möglich. EXAG steht es Frei die Abrechnung von monatlichen Leistungen per Monatsrechnung / Dauerrechnung oder als Einmalrechnung für den gesamten Zeitraum der Vertragslaufzeit zu stellen.

1.6.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.

Mündliche Nebenabsprachen sowie Vereinbarungen oder Zusicherungen, als nicht wie im Auftrag / Vertrag beschrieben, bestehen nicht.

1.7.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die „EXAG“, das vom Kunden beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die „EXAG“ resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

1.8.
Nach Beendigung des Vertrages verbleiben alle Nutzungsrechte bei der „EXAG“. Es sei denn, in einem separaten „EXAG“ Agenturvertrag wird ausdrücklich eine andere Form der Nutzungsrechte über das Vertragsende hinaus definiert.

1.9.
„EXAG“ wird die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen durchführen. Die Erfolgsverantwortung zu vereinbarten Leistungen und Produkten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Klarstellend wird festgehalten, dass EXAG insoweit keinen konkreten Erfolg schuldet. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der „EXAG“. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.0.
Die „EXAG“ darf, die von ihrem entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen „EXAG“ und Kunde ausgeschlossen werden.

2.1.
„EXAG“ nimmt die zur Erreichung des Ziels erforderlichen Maßnahmen, Anpassungen und Optimierungen anhand von mit dem Kunden jeweils gesondert abzustimmenden Inhalte und deren Kombinationen vor. Zu diesem Zweck ist „EXAG“ berechtigt, auch den programmierten Quelltext einer Webseite zu bearbeiten und Ad-Anzeigen für Social-Media-Werbung zu gestalten und die Zielgruppe im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Facebook vorzunehmen beziehungsweise ein etwaiges bestehendes Kundenkonto des Kunden bei Facebook in dessen Namen und Auftrag zu verwalten.

2.2.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber EXAG“ Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und soweit erforderlich oder notwendig auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Internetdomain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss veröffentlich werden können.

2.3
Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der vertraglichen Zusammenarbeit erlangten, vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten und diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder über die zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen hinausgehend zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Informationen über Such- & Kaufgewohnheiten, Technologien und Strategien, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.

2.4.
Die Arbeiten der „EXAG“ dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der „EXAG“ vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der zwei, fünf-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

2.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der „EXAG“.

2.6.
Über den Umfang der Nutzung steht der „EXAG“ ein Auskunftsanspruch zu.

2.7.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

2.8.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der „EXAG“ verfügbar sein.

2.9.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der „EXAG“ alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

3.0.
Bei einem akzeptierten Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, und des Beginnens der Tätigkeitsaufnahme seitens EXAG, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Auftragswertes als Stornogebühr: bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages zwanzig Prozent, ab drei Wochen bis Beginn des Auftrages fünfundzwanzig Prozent, ab vier Wochen vor Beginn des Auftrags dreißig Prozent, ab 8 Wochen bis Beginn des Auftrages fünfundachtzig Prozent

3.1.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.2.
Sollte die Ausführung der beauftragten Dienstleistung nicht mehr möglich sein durch zum Beispiel Providerwechsel oder Abschaltung, Umzug, Änderung der Zugangsdaten durch den Kunden usw.… bleibt die geforderte Zahlungsverpflichtung  bis Vertragsende davon unberührt.

3.3
„EXAG“  übernimmt keine Gewähr dafür, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerke oder Serverdienstleistungen, Hostings stets ohne Unterbrechungen und fehlerfrei erfolgen bzw. ausreichend vorhanden sind. Entsprechendes gilt für WordPress, Shopify, Magento , Schnittstellen , Warenwirtschaftssysteme, Apps und Installationen von Dritt Anbietern sowie alle Social Media Kanäle wie Bsp.. Facebook und Instagram. Weiterhin berechnen externe Anbieter wie Shopify, Magnalista, Ebay, Amazon, M2E, JTL und viele weitere Anbieter Gebühren für Ihre Inanspruchnahme, diese Gebühren sind vom Kunde zu tragen und werden separat von denjenigen Anbietern dem Kunde in Rechnung gestellt. EXAG ist davon freizustellen.

3.4
Mit Übergabe / Übertragung der Zugangsdaten oder Übertragung der Inhaberschaft sowie der Aushändigung von Produkten, Dienstleistungen, Softwareprodukten, Grafischen Elementen oder auch die Schaltung von Anzeigen sowie Posts und / oder Berichten, per E-Mail, Post, Telefon, Chatprogramme oder Datenträger gilt der jeweilige Auftrag als erfüllt. Der Nachweis, der nicht Zustellung obliegt dem Kunden. Die EXAG nutzt zur Übergabe / Übertragung die Ihr zur Verfügung gestellten oder bekannten Kontaktdaten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige auftretende Mängel am Auftrag unter Angabe der zur Aufklärung dienlichen Informationen unverzüglich per Einschreiben an die Adresse der „EXAG“ zu übersenden. Sollten keine Mängelansprüche innerhalb von fünf Tagen nach Übergabe / Übertragung, Ausführung, Aushändigung, Schaltung, Onlineschaltung oder Nutzung erfolgen gilt der Auftrag als Fehlerfrei abgenommen.

3.5.
Unvorhersehbarer Mehraufwand des jeweiligen Auftrages wird pauschal mit einer möglichen Toleranz von bis zu zwanzig Prozent plus vereinbart.

3.6.
Die „EXAG“  ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich auf zwölf Monate nach Auftragserteilung streng vertraulich zu behandeln.

3.7.
Der Kunde stellt der „EXAG“  alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der „EXAG“ sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden auf Verlangen zurückgegeben.

3.8.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt weitere Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der „EXAG“ erteilen.

3.9.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch die „EXAG“ erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.

4.0.
Die „EXAG“ haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die „EXAG“ haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

4.1.
Die „EXAG“ haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der „EXAG“ wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der betroffenen Position aus dem jeweiligen Auftrag mit dem Kunden. Die Haftung der „EXAG“ für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der „EXAG“ nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

4.2.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der „EXAG“ verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der „EXAG“ gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

4.3.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbe beraterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der „EXAG“ Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

4.4.
Von der „EXAG“ eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der „EXAG“. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von der „EXAG“ eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden sechsundneunzig Monate ohne Mitwirkung der „EXAG“ weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

4.5.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der „EXAG“ angefertigt werden, verbleiben bei der „EXAG“. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die „EXAG“ schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, Programmen oder Entwicklungen etc.

4.6.
Beauftragte Projekte im Bereich Median-Planung besorgt die „EXAG“ nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die „EXAG“ dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

4.7.
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die „EXAG“ berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die „EXAG“ nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die „EXAG“ entsteht dadurch nicht.

4.8.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Serviceverträgen, wo die Onlinestellung des Projektes erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, beginnt der Servicevertrag somit erst bei Onlinestellung. Die Tollerranzzeit bis zur Onlinestellung auf Grund fehlender Zuarbeit des Kunden kann maximal auf zwei Monate herausgezögert werden.  Die Reguläre Laufzeit von Service und Beratungsverträgen wird auf 48 Monate festgelegt und verlängert sich jeweils immer um weitere 12 Monate sollte nicht innerhalb von 3 Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden.

4.9.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

5.0.

Sonderleistungen sowie weitere Dienstleistungen, die nicht explizit vertraglich vereinbart wurden, kann der Kunde durch einfache Beauftragung per Email oder Telefon an EXAG stellen. Diese Dienstleistungen werden pauschal mit neunundachtzig Euro pro Stunde abgerechnet und dem Kunde separat in Rechnung gestellt.

5.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

5.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

5.3.

Alle Leistungen, Produkte, Soft und Hardware sowie vertraglich vereinbarte Positionen bleiben Eigentum von EXAG bis zur vollständigen Bezahlung. Unter Ausschluss der AGB Punkte 1.8 und 1.9.

5.4.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zwickau.

5.5.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

5.6.
Die AGB von EXAG I Excitement Agentur für Medien und Dienstleistungen, Geschäftsleitung: J.P.Ebersbach, Straße der Befreiung 167, 08141 Reinsdorf. sind bei jeder Beauftragung der „EXAG“ Bestandteil des geschlossenen Auftrages / Vertrages. Sie werden in Schriftform übergeben und sind weiterhin unter www.xagentur.com/agb abrufbar

AGB / Reinsdorf, 01.03.2022

EXAG I Excitement Agentur für Medien und Dienstleistungen, Geschäftsleitung: J.P.Ebersbach, Straße der Befreiung 167, 08141 Reinsdorf.

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KUNDEN REFERENZ DER AGENTUR

Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein, Burger King, Cadillac, Concordia Versicherung,
Fielmann AG, Frick für Wand & Boden, Holiday Inn, Hummer, Juice, LMC Caravancenter,
MTV, Sparkasse, Ssang Yong, Tom Tailor, Real Estate AG, Röck Naturprodukte,
SIX CONTINENTS, VIVA, CTS Tickets, Rissmann Metallbau, Wolf Strassenbau, Arena E, Praxis Dr. Schirbock, MC Zwickau,

Dies ist ein kleiner Auszug aus Kunden und Geschäftsbeziehungen mit denen wir arbeiten und gearbeitet haben.

Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein, Burger King, Cadillac, Concordia Versicherung,
Fielmann AG, Frick für Wand & Boden, Holiday Inn, Hummer, Juice, LMC Caravancenter,
MTV, Sparkasse, Ssang Yong, Tom Tailor, Real Estate AG, Röck Naturprodukte,
SIX CONTINENTS, VIVA, CTS Tickets, Fiat Autohaus Teicher, 9mmKONTUR, ACILA, Alarm, All in One, Ana Kunst, Tischlerei Anger, Art Haus, Auto Panorama Altenburg, Autohaus Nischik, Baugeschäft Gehler, Aeroclub Zwickau, UL Flugschule Straussberg, Bequem Schuh, Big Deal, Blackpool, Brauhaus, Bside, Cafe Lounge, Car Fashion, Müller, Achter Mai, Cult, Cutani Hautnah, D&P Profitools, Mahlow, Design Werkstatt Neubert, M3, Club Havanna, Dornberg, Double J, E30, EggHead, El Paseo, Kramer GmbH, E Werk, Expo, Fight Club, Fitmaker, Inside Friseur, HBI GmbH, Hey Call, Höhle Gastro, HR Security, In Holliday, Info Print Verlag, Jeans Live, Jeans 2000, Kaffeerösterei, Singer Arzt, KIRBY, Konzept Team, KRIMAR Fashion, La Passion, Leithold, Lets Dance, Linde, Local 7, Locayo, Luxury Planet, Magazin Drachme, Mausklick, Meyer, MH Modevertrieb, DJ Cico, Mucks, Müller, MZ Werk, Nachtwerk, Nagrassus, Nixe, Ostinvest, Oxx, Pampel Tabakwaren, Struck, Pierce, Pro Markt, Que Vadis, RPC, Rechtsanwaltskanzlei Lorenz, Krumbiegel, Römer, Scenes, Schiller, Seidel Schuhe, Semec, Siegel, Soley, Palmbeach, SSL Sicherheitssysteme, Stöckel, Street Jungle, SWS, Tattoo No. Two, Tivoli, Urban Jungle, Vinyl Club, Vinyl Box, Wasserbettenstudio Türschmann, wir kümmern uns E.K. Pflaume, Betten Meyer, Juwelier Uhlmann, Mühlig Autohaus, Hertel, Lorit Bau GmbH, Landhandel Wilde, Hifi Lounge, MK Küchenstudio, Marienthaler Früchtchen, Schweißtechnik Doege, Wilde Bauplanung, Küche Live, Van den Bosch, die mobilen Schwestern, Ullner, Big Bang, Piano Ritter uvm…

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